KANZLEI REININGER

  Presserecht 

 

 

 

 

 

 

 

Kurzfristige                                 Beratungstermine:            089/45 22 70 - 85

 

Das Presserecht zählt zu den Tätigkeitsschwerpunkten der KANZLEI REININGER. Im Fokus steht der Persönlichkeits- und der Unternehmensschutz vor unzulässigen Eingriffen durch öffentliche Wort- und Bildberichterstattung. Hierbei sind  insbesondere die kaum kontrollierbaren Folgen aufgrund der Dynamik des Internets und der sozialen Netzwerke bei verletzender Berichterstattung zu berücksichtigen und diesen adäquat entgegenzuwirken.

Leistungen für Privatpersonen:

Sowohl prominente Persönlichkeiten als auch Persönlichkeiten, die üblicherweise nicht in der Öffentlichkeit stehen, werden immer wieder Eingriffen in ihren persön-lichen schützenswerten Privat- oder Intimbereich ausgesetzt.

Zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, sowie der besonderen Persönlichkeitsrechte wie des Rechts am eigenen Wort, des Rechts am eigenen Bild oder auch zum Schutz von Urheberpersönlichkeitsrechten wird die Wort- und Bildberichtserstattung präzise überprüft und es werden die jeweils passenden presserechtlichen Ansprüche (Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf, Schadensersatz, Geldentschädigung u.a.) nach Absprache außergerichtlich und auch gerichtlich durchgesetzt. 

In diesen Zusammenhang gehört auch die Überprüfung und Erstellung von Verträgen mit Bezug zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wie z.B. Modelverträge, Agenturverträge, Sponsoring-, Werbe- und sonstige Lizenzverträge mit persönlichkeitsrechtlichem Einschlag.

Leistungen für Unternehmen:

Im Presserecht geht es vorwiegend um den Ausgleich widerstreitender Interessen: Das Interesse der Medien an einer möglichst umfassenden Berichterstattung und Unterrichtung der Öffentlichkeit einerseits, sowie das Interesse des betroffenen Unternehmens an einem möglichst weitgehenden Schutz seiner Unternehmenswerte andererseits, müssen zum Ausgleich gebracht werden.  Der Unternehmensruf, das über alle Maßen wichtige Image eines Unternehmens, kann nicht nur über gewerbliche Schutzrechte wie Marken und Designs oder durch Werbemaßnahmen geschützt und gefördert werden, sondern auch durch konsequente Anwendung presserechtlicher Instrumentarien. Auch für Unternehmen gibt es ein absolutes Recht, das als Kern des Unternehmensschutzes bezeichnet werden kann: Das Recht des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebeitriebs. Im Kern geht es im Presserecht um Fragestellungen zur Zulässigkeit von Meinungsäußerungen oder Tatsachenbehauptungen, dem Schutz vor Schmähkritik, Verleumdung, unzulässiger Verdachtsberichterstattung, oder dem Schutz des Unternehmens vor kredit-schädigenden Aussagen, um nur einige Aspekte zu nennen.

Bei Eingriffen in das Unternehmensrecht durch rechtswidrige Wort- oder Bildberichterstattung steht dem Betroffenen ein umfassendes Abwehrinstru-mentarium zur Verfügung. Sie werden ausführlich darüber beraten, ob und welche Maßnahmen in der jeweiligen Situation sinnvoll erscheinen.

Presserechtliche Beratung umfasst auch die präventive Beratung z.B. im Vorfeld von PR-Kampagnen, Buchveröffentlichungen oder sonstigen Publikationen.
 

Für Ihre Nachrichten & Fragen:                                                               E-Mail: anwalt@kanzlei-reininger.de                                                     Telefon: 089/ 45 22 70 85                                                                             

 

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KANZLEI REININGER Rechtsanwalt & Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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