KANZLEI REININGER
Filesharing München

Was tun bei einer Filesharing - Abmahnung?

Kostenlose Information: 089-45 22 70 85 (deutschlandweit)            

 

Fachanwalt für Urheberrecht  berät Sie auch persönlich vor Ort in München über Filesharing.                                                                                                                 

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Schicken Sie einfach Ihre Abmahnung per E-mail unverbindlich an die KANZLEI REININGER:

anwalt@kanzlei-reininger.de

Sie werden kurzfristig kontaktiert, ohne dass bereits Kosten für die Erstberatung  anfallen.  

Haftung für Filesharing: Der Anschlussinhaber?

Sie sind Inhaber eines Internet-Anschlusses und haben eine Abmahnung wegen des illegalen Downloads eines Films, eines Spiels oder von Musik erhalten. Unterzeichnen Sie nicht die mitversandte Unterlassungserklärung und zahlen Sie nicht den angeblich besonders "günstigen Vergleichsbetrag"  für den entstandenen Schaden und die Rechtsanwaltsgebühren.

Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie nicht von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten worden sind. Die Rechteinhaber gehen gegen Sie vor, weil vermutet wird, dass Sie als Anschlussinhaber auch der Täter einer Urheberrechtsverletzung sind. In den meisten Fällen sind Sie jedoch nicht der einzige tatsächliche Nutzer des Anschlusses. Für erwachsene Familienmitglieder haften Sie beispielsweise grundsätzlich nur in ganz seltenen Fällen. Sollten sich Ihre minderjährigen Kinder auf einer Tauschbörse einen Film, ein Spiel oder ein Musikalbum heruntergeladen haben, haften Sie auch nicht unbedingt, so z.B. wenn Sie Ihre Kinder aufgeklärt und illegale Downloads verboten haben. Selbst wenn Sie tatsächlich persönlich einen vermeintlich "kostenlosen Download" getätigt haben, der von einer rechtswidrigen Quelle stammt, sind die geforderten Schadensersatzbeträge oftmals viel zu hoch. Ebenso wenig besteht ein Anspruch auf die Unterzeichnung der vorgefertigten Erklärung. Diese kann zu Ihrem Vorteil modifiziert werden oder muss vielleicht überhaupt nicht abgegeben werden.

Rufen Sie mich an, ich berate Sie und begleite Ihre nächsten Schritte und kümmere mich um adäquate Klärung mit der abmahnenden Kanzlei. Auf keinen Fall sollten Sie eine Abmahnung ignorieren und "liegen lassen" - diese kann zu einem Gerichtsverfahren mit weitaus größeren Kosten führen.

Aufgrund meiner Spezialisierung als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, sowie mehrjähriger Tätigkeit war ich bereits mit der erfolgreichen Verteidigung von Mandanten betraut, die Abmahnungen durch folgende Kanzleien erhalten haben:

Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Kornmeier & Partner

rka.Rechtsanwälte

Schutt Waettke Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Daniel Sebastian

NIMROD Rechtsanwälte

Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte

FAREDS Rechtsanwälte

Sasse & Partner Rechtsanwälte

WeSaveYourCopyrights

Rechtsprechung zu den mit dem Filesharing zusammenhängenden Haftungsfragen können Sie hier nachlesen.

 Beauftragen Sie mich, erhalten Sie einen günstigen Pauschalpreis für die außergerichtliche Klärung Ihres Falles, inklusive des gesamten Schriftwechsels mit der abmahnenden Kanzlei.

 

Filesharing München                                                                                        Für Ihre Nachrichten & Fragen:                                                                   E-Mail: anwalt@kanzlei-reininger.de                                                               Telefon: 089/45 22 70 - 85                                                                               

 

KANZLEI REININGER Rechtsanwalt & Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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