KANZLEI REININGER

Urheberrecht 

 

 

 

Kurzfristige                         Beratungstermine: 089/45 22 70 - 85
 

Urheberrecht München

 

"chain of title"

Das Urheberrecht und die mit diesem verwandten Leistungsschutzrechte sind Schutzrechte für geistige Schöpfungen und kreative sowie besondere ökonomische und organisatorische Leistungen. Sie schützen insbesondere Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst sowie Leistungen von Fotografen, Filmproduzenten, Veranstaltern, ausübenden Künstlern (Musiker, Schauspieler, Tänzer etc.) und anderen Leistungsschutzberechtigten.

Fokus der anwaltlichen urheberrechtlichen Tätigkeit bildet der Schutz des geistigen Eigentums und die Sicherung der angemessenen Beteiligung der Urheber und Leistungsschutzberechtigten an der Verwertung ihrer Werke sowie ihrer kreativen Leistungen durch individuelle Lizenzierung und Vertragsgestaltung, sowie durch kollektive Rechtewahrnehmung.

Schutz bei Urheberrechtsverletzung an Ihren Inhalten und Leistungen

Durch das Internet haben Urheberrechtsverletzungen verstärkt zugenommen, weil sich hier Inhalte schnell und häufig kostenlos besorgen lassen. So werden oft fremde Texte, Bilder oder sonstige Inhalte übernommen ohne die rechtlichen Voraus-setzungen zu beachten. Ein konsequentes Einschreiten kann durch die KANZLEI REININGER übernommen und gewährleistet werden.

Hilfe bei Urheberrechtsverletzung durch Sie oder Ihr Unternehmen

Oftmals führt Zeitdruck und die mangelnde Bereitschaft lange Lizenzverträge in Form von AGBs durchzulesen dazu, dass man selbst eine Urheberrechtsverletzung begeht. Auch die Verwendung von bezahltem Content, wie Fotos einer Bilderagentur, ist keine Garantie "alles richtig zu machen". Berechtigte Abmahnungen werden auch versandt, wenn die Fotografien nicht ausreichend mit dem Namen des Fotografen oder der Quelle versehen werden.

Bei Fällen von Internet-Tauschbörsen (Filesharing von Musik, Filmen, Games und Software) und File-Hostern ist die Ahndung eines Urheberrechtsverstoßes mittels Abmahnung an der Tagesordnung. Leider wird die massenhafte Abmahnung jedoch auch oftmals in wenig seriöser Weise als Geschäftsmodell missbraucht. Erste Versuche, das Streaming im Internet generell und undifferenziert als Urheberrechtsverletzung einzuordnen, um damit Kasse zu machen, wurden jedoch gestoppt. Aufgrund der Vielzahl der urheberrechtlich relevanten Sachverhalte, besteht hier ein besonderer, rechtlicher Beratungsbedarf und die Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung. Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte der Empfänger einer Abmahnung nicht voreilig unterzeichnen. Häufig enthalten diese nachteilige Klauseln und Zugeständnisse, auf die kein Anspruch besteht. Erforderlichenfalls kann eine Unterlassungserklärung entsprechend der individuellen Erfordernisse des Einzelfalls modifiziert werden. Auch die geltend gemachten Kosten sollten nicht voreilig bezahlt werden. Zwar hat der Rechteinhaber oftmals einen Anspruch auf Schadensersatz und Kostenerstattung, die geltend gemachten Beträge sind jedoch häufig zu hoch angesetzt. Auch handelt es sich in vielen Fällen um eine reine Störerhaftung, die an sich keine Schadensersatzpflicht auslöst.

In folgenden urheberrechtlichen Angelegenheiten können Sie sich jederzeit an Rechtsanwalt Bernhard Reininger wenden, der als Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht in München mit seiner KANZLEI REININGER über die notwendige Expertise verfügt:

• Überprüfung und Gestaltung von Lizenz- und Vertriebsverträgen 

• Gestaltung und Abstimmung von Künstler-, Agentur-, Produktions-, Verleih- und     sonstigen Verwertungsverträgen 

• Beratung und Vertretung bei der urheberrechtskonformen Ausgestaltung von             Projekten in Printmedien und im Internet in den Bereichen Text, grafische                   Gestaltung, Fotografie, Film, Musik und Software 

• Beratung im Zusammenhang mit kollektiver Rechtewahrnehmung, bei Verträgen       mit Verwertungsgesellschaften, Berechtigungs- und Wahrnehmungsverträgen

• Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen         

• Durchsetzung und Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung,      Auskunft, Schadensersatz, Kostenerstattung, Verletzung des Urheberpersönlich-       keitsrechts etc.

• Verteidigung gegen Abmahnungen wegen des Vorwurfs einer Urheberrechtsver-        letzung

• Beratung und Verteidigung im Bereich filesharing (Internet -Tauschbörsen) oder      Streaming


 

Für Ihre Nachrichten & Fragen:                                                              E-Mail: anwalt@kanzlei-reininger.de                                                     Telefon: 089/ 45 22 70 - 85                                                                           

 

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KANZLEI REININGER Rechtsanwalt & Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
anwalt@kanzlei-reininger.de Tel. 089-45 22 70 85 Freibadstr. 30 81543 MUC