KANZLEI REININGER

Film & Recht:

Aufgrund 15-jähriger Tätigkeit als professioneller Schauspieler verfügt Rechtsanwalt Bernhard Reininger über besondere Branchenkenntnisse im Theater-, Film-, und Synchronbereich. Mehrjährige anwaltliche Berufserfahrung im Urheber- und Medienrecht,  Zusatzausbildungen zum Filmgeschäftsführer und zum Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht, sowie der kontinuierliche Austausch mit Kreativen und Filmproduzenten bilden für Rechtsanwalt Reininger die Grundlage für eine sehr gute Expertise im Filmrecht.

Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen insbesondere junge Unternehmen und “Start-ups” der Film-, TV- und Videoproduktion sowie die kreativen Medienschaf-fenden (Schauspieler, Regisseure, Kameraleute, Drehbuchautoren, Cutter,  Synchronsprecher usw.)  bei allen Fragen des Filmrechts.

Beginnend bei der Stoff- und Drehbuchentwicklung übernimmt Rechtsanwalt Reininger für Sie sowohl die Gestaltung als auch die Verhandlung von Options- und Verfilmungsverträgen, von Verträgen mit den Filmschaffenden, von Produktions- und Koproduktionsverträgen sowie sämtlichen Lizenzverträgen zur Verwertung des Films (Verleih- und Vertriebsverträge etc.). Ebenso werden Sie bei notwendigen Versicherungs-, Finanzierungs- und Förderverträgen beraten.

Auch die rechtliche Prüfung von Filmmaterial ist Teil der angebotenen Dienstleistung, um mögliche Rechtsverletzungen des Persönlichkeits-, Urheber- oder Werberechts (z.B. im Rahmen von Product Placement) sowie daran anschließende Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Auswertung zu verhindern. Rechtsverletzungen von Dritten werden sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich verfolgt und unberechtigte Ansprüche abgewehrt.

Darstellende Künstler, Regisseure, Kameraleute, Cutter, Drehbuchautoren sowie Synchronsprecher werden beim Abschluss von Verträgen mit Agenturen, Produktions- und Synchronfirmen oder Sendern beraten. Auch bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen sowie von gesetzlichen Ansprüchen auf angemessene Vergütung bieten wir anwaltliche Unterstützung an.

Die Leistungen für Filmproduzenten im Überblick:

• Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, insbesondere 
     Stoff- und Drehbuchentwicklung, Drehbuchverträge
     Options- und Verfilmungsverträge
     Versicherungs-, Finanzierungs- und Förderverträge
     Produktions- und Koproduktionsverträge
     Verträge mit den Filmschaffenden
     Verleih- und Vertriebsverträge
     Lizenzverträge aller Art im Filmbereich 

• Rechtliche Prüfung von Filmmaterial auf Rechtsverletzungen des Persönlichkeits -      rechts, Urheberrechts und Werberechts (z.B. im Bereich Product-Placement)

• Abklärung von Lizenzen mit Rechteinhabern und Verwertungsgesellschaften sowie    Überprüfung des lückenlosen Nachweises der Lizenzrechte (”chain of title”) 

• Außergerichtliche und gerichtliche Regelung von Rechtsverletzungen durch Dritte 

• Verteidigung gegen die Verhinderung der Auswertung durch Maßnahmen des              einstweiligen Rechtsschutzes 
 

Die Leistungen für Kreative:

• Beratung beim Abschluss von Verträgen mit Agenturen, Produktions- und                   Synchronfirmen, insbesondere für

     Schauspieler
     Synchronsprecher
     Regisseure
     Kameraleute
     Cutter
     Drehbuchautoren

• Prüfung und Durchsetzung vertraglicher und arbeitsvertraglicher Ansprüche sowie    von gesetzlichen Ansprüchen auf angemessene Vergütung.

• Beratung bei Statusfeststellungen (freie Mitarbeit oder sozialversicherungs-                  pflichtiges Beschäftigungsverhältnis)
 

  Für Ihre Nachrichten & Fragen:                                                                  E-Mail:anwalt@kanzlei-reininger.de                                         Telefon: 089/45 22 70-85                                                                     

 

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KANZLEI REININGER Rechtsanwalt & Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
anwalt@kanzlei-reininger.de Tel. 089-45 22 70 85 Freibadstr. 30 81543 MUC